Auswahlkriterien für die Mitgliedschaft

Nach Nr. 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung entscheidet die Fachkommission über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Beratungen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:

  • Ablesbarkeit des historischen Grundrisses
  • Geschlossenheit des Ortsbildes (überwiegend historische Bebauung)
  • Eignung für eine überregionale Präsentation
  • Kommunale Bereitschaft, künftige Erneuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Ziele der erhaltenen Stadterneuerung und Denkmalpflege durchzuführen
  • Erneuerungsbedarf und -bereitschaft

Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG sind folgende statistischen Angaben von Interesse:

  • Größe des Ortskerns (in ha)
  • Einwohnerzahl
  • Anzahl der Haushalte
  • Anzahl der Gebäude
  • Anzahl der Denkmale (Denkmalliste)
  • Anzahl der stadtbildprägenden Gebäude

weiterhin sind vorzulegen:

  • Erhaltungs-/Gestaltungssatzung
  • Denkmalbereichssatzung
  • Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft