Auswahlkriterien für die Mitgliedschaft
Nach Nr. 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung entscheidet die Fachkommission über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Beratungen werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:
- Ablesbarkeit des historischen Grundrisses
- Geschlossenheit des Ortsbildes (überwiegend historische Bebauung)
- Eignung für eine überregionale Präsentation
- Kommunale Bereitschaft, künftige Erneuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Ziele der erhaltenen Stadterneuerung und Denkmalpflege durchzuführen
- Erneuerungsbedarf und -bereitschaft
Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG sind folgende statistischen Angaben von Interesse:
- Größe des Ortskerns (in ha)
- Einwohnerzahl
- Anzahl der Haushalte
- Anzahl der Gebäude
- Anzahl der Denkmale (Denkmalliste)
- Anzahl der stadtbildprägenden Gebäude
weiterhin sind vorzulegen:
- Erhaltungs-/Gestaltungssatzung
- Denkmalbereichssatzung
- Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft