Arbeitshilfe Satzungsrecht
22.02.2023
Das baukulturelle Erbe ist Ausgangspunkt und Alleinstellungsmerkmal unserer historischen Stadt- und Ortskerne in NRW. Im Spagat zwischen Erhalt und Weiterentwicklung treffen die Kommunen immer wieder Entscheidungen, um neuen Anforderungen einer integrierten und zukunftsorientierten Stadtentwicklung im historischen Bestand gerecht zu werden.

Ausgehend von einem klaren Verständnis von Genese und Substanz des jeweiligen Stadt- und Ortskerns setzen die Kommunen rechtliche und kommunikative Instrumente ein, die diesen Entscheidungen einen Rahmen geben.
Dieses Instrumentarium gilt es immer wieder an aktuelle Herausforderungen anzupassen.
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