Die Arbeitsgemeinschaft

Geschäftsordnung

Tourismus NRW Radfahrer unter dem Eulentor auf Schloss Bedburg

Grundlage der AG-Arbeit

Die Geschäftsordnung regelt Ziele und Aufgaben, aber auch Grundwerte und Organisationsstruktur der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.

Geschäftsordnung
der Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW

Präambel

Die am 11.11.1987 in Lemgo gegründete Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne in Nordrhein-Westfalen und die am 09.05.1990 in Aachen-Kornelimünster gegründete Arbeitsgemeinschaft Historische Ortskerne in Nordrhein-Westfalen haben sich am 11.06.2015 zur Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen.

Zum 01.01.2024 bindet sich die Arbeitsgemeinschaft in das Netzwerk Stadtentwicklung NRW (NStE NRW) ein. Das Netzwerk Stadtentwicklung NRW (NStE NRW) hat eine eigene Geschäftsordnung.
Die AG HSO NRW ist eine freiwillige interkommunale zusammenarbeitende Arbeitsgemeinschaft nach §§ 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)

1. Zielsetzung der AG HSO NRW

Die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen verfolgt das Ziel, das städtebauliche Erbe in den Altstädten für künftige Generationen zu bewahren und zeitgemäß sowie zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Die Grundrisse und der Baubestand historischer Stadt- und Ortskerne sollen umfassend geschützt, gepflegt und behutsam erneuert werden. Neubauten/Umbauten sollen sensibel in die Stadtkerne eingefügt werden.

Außerdem verfolgt die Arbeitsgemeinschaft das Ziel, den Reichtum und die Vielfalt an historischen Stadt- und Ortskernen in Nordrhein-Westfalen regional und überregional bewusst und bekannt zu machen
 

2. Aufgaben

Im Rahmen dieser Zielsetzung stellt sich die Arbeitsgemeinschaft
folgende Aufgaben:

  • Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsstädten und -gemeinden,
  • Beratung und Hilfestellung bei gemeinsamen Problembereichen,
  • Darstellung der Belange historischer Stadt- und Ortskerne in der Öffentlichkeit,
  • Erfahrungsaustausch im europäischen Städtenetz,
  • Mitarbeit und Erfahrungsaustausch im Netzwerk Stadtentwicklung NRW im Sinne der Geschäftsordnung des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW

3. Mitgliedschaft

Mitglieder des kommunalen Beirates der AG HSO NRW sind die Städte und Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Gründung des NStE NRW Mitglieder der AG HSO NRW und des NStE NRW sind.
Über die Aufnahme und den Beitritt neuer Städte- und Gemeinden in die AG HSO NRW entscheidet eine einzuberufende Fachkommission (siehe 9. Fachkommission).

Die Aufnahme einer Stadt erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Der historische Stadtgrundriss und die historische Stadtstruktur sind ablesbar und erhalten, die baugeschichtlichen Zeitschichten vergangener Jahrhunderte identifizierbar und erlebbar.
  2. Das Erscheinungsbild des Stadt- oder Ortskerns ist weitestgehend geschlossen und verfügt über eine stadtbildprägende Dichte historischer Bausubstanz und baukulturell wertvoller Gebäude.
  3. Die Prinzipien von Denkmalschutz, Denkmalpflege und erhaltender Stadterneuerung spiegeln sich im behutsamen und stringenten Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz sowie in integrierten Planungs-, Steuerungs- und Handlungskonzepten wider.
  4. Die übergeordneten Zukunftsaufgaben und Transformationserfordernisse werden ortsindividuell und beispielgebend beantwortet.
  5. Die Authentizität und Identität der Stadt ist prägend und wird behutsam weiterentwickelt und zukunftsweisend übersetzt.
  6. Der historische Stadt- und Ortskern hat eine regionale Strahlkraft und eine überregionale Repräsentationsfunktion für zeitgemäße Stadtentwicklung im Bestand.
  7. Eine aktive Mitwirkung und kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit ist Motivation der Bewerbung und Voraussetzung der Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.

4. Sondermitgliedsbeiträge

Neben dem Mitgliedsbeitrag des NStE NRW ist ein Sondermitgliedsbeitrag jährlich von jeder Mitgliedsstadt/-gemeinde nach Rechnungsstellung an die Kommunale Koordinierungsstelle der AG HSO zu entrichten. Die Höhe des Sondermitgliedsbeitrages wird durch den Kommunalen Beirat per Beschluss in der Beiratssitzung festgelegt.
Dieser Sondermitgliedsbeitrag dient

  • der personellen Aufrechterhaltung der kommunalen Koordinierungsstelle
  • der Realisierung von Sonderprojekten innerhalb der AG HSO NRW 

5. Kommunaler Beirat

Der Kommunale Beirat setzt sich aus den Ober-/Bürgermeistern/innen bzw. eines/r berechtigten Vertreters/in der Mitgliedsstadt/-gemeinde zusammen.
Die Beiratssitzung soll einmal jährlich stattfinden.
Aufgaben des Kommunalen Beirates sind u.a.:

  • die Wahl der/des Sprecher*in und der/des stellvertretenden Sprecher*in für die Dauer von drei Jahren,
  • Bestimmung der Höhe des Sondermitgliedsbeitrages
  • die besondere Wahl eines Vertreters der historischen Ortskerne, sofern die Ortskerne nicht über den/die Sprecher*in oder der/des stellvertretenden Sprecher*in vertreten sind.
  • Beschluss dieser Geschäftsordnung

Jede Mitgliedsstadt/-ort hat eine Stimme. Für Beschlüsse gilt die einfache Mehrheit.

6. Steuerkreis

Der Steuerkreis ist berechtigt, Beschlüsse über die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zu fassen. Der Steuerkreis setzt sich zusammen aus:

  • dem/der Sprecher*in
  • dem/der stellvertretenden Sprecher*in
  • den/der Vorsitzenden der Regionalgruppen

Der/Die stellvertretende Sprecher*in kann auch gleichzeitig Vorsitzende*r einer Regionalgruppe sein. Sofern unter den zuvor genannten Mitgliedern des Steuerkreises kein/e Vertreter*in der Historischen Ortskerne ist, erhält ein/eine Vertreter*in der Historischen Ortskerne einen zusätzlichen Sitz im Steuerkreis.
Der Steuerkreis wird nach Bedarf durch externe Institutionen ergänzt, wie
zum Beispiel: MHKDB, LWL, LWR etc. Der Steuerkreis entscheidet über die Verwendung des Sondermitgliedsbeitrages zur:

  • personellen Aufrechterhaltung der kommunalen Koordinierungsstelle
  • Realisierung von Sonderprojekten innerhalb der AG HSO NRW

Weiterhin entscheidet der Steuerkreis über die inhaltliche Arbeit der AG HSO NRW.

  • Themen, Veranstaltungen und Projekte der AG HSO im Sinne des Zukunftsprogrammes 2030 und die Einbringung des förderfähigen Jahres Arbeits-/Projekt / Veranstaltungsprogrammes inklusive der Budgetplanung in die Koordinierungsrunde des NStE NRW und den Vorstand des NStE NRW
  • Vergaben von Projekten und Beratungsleistungen für eigene Projekte der AG HSO NRW
  • Inhaltliche Ausrichtung von Leistungsverzeichnissen für (Pool-) Beraterleistungen die bei Ausschreibungen des NStE NRW für die AG HSO NRW angemeldet werden sollen
  • Besetzung der kommunalen Koordinierungsstelle
  • Besetzung der Fachkommission (für die Aufnahme und den Beitritt neuer Städte- und Gemeinden in die AG HSO NRW)
  • Internetinhalte und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem NStE NRW

Für Beschlüsse des Steuerkreises gilt die einfache Mehrheit.

Die Arbeitsgemeinschaft wird nach außen durch den/die Sprecher/in und im Vertretungsfall durch den/die stellvertretende/n Sprecher/in vertreten. Ist auch diese/r verhindert, wird die Arbeitsgemeinschaft durch eine/n der Vorsitzende/n der Regionalgruppen vertreten.

Aufgaben des/der Sprecher*in sind u.a.:

  • Teilnahme an der Vorstandssitzung des NStE NRW
  • Vertretung der Interessen und Jahresprogrammplanung der AG HSO NRW im NStE NRW und nach außen z.B. Öffentlichkeitsarbeit
  • Teilnahme am Steuerkreis
  • Abstimmungen mit der Kommunalen Koordinierungsstelle
  • Sicherstellung der personellen Besetzung der Kommunalen Koordinierungsstelle

7. Kommunale Koordinierungsstelle

Die Kommunale Koordinierungsstelle der Arbeitsgemeinschaft ist bei der Stadt/Gemeinde angesiedelt, die die/den Sprecher/in stellt.
Aufgaben der Kommunalen Koordinierungsstelle sind u.a.:

  • Teilnahme an der Koordinierungsrunde des NStE NRW und Mitsprache bei der Aufstellung des förderfähigen Jahres Arbeits-/Projekt / Veranstaltungsprogrammes inklusive Budgetplanung zur Einbringung ins NStE NRW in Zusammenarbeit mit dem für die AG HSO NRW zuständigen Poolberaters des NStE NRW
  • Aufstellung interner, eigenfinanzierter Arbeits-/Projekt / Veranstaltungsprogramme
  • Abstimmung mit dem Fachberaterpool
  • Schnittstelle zu den Regionalgruppen
  • Teilnahme an Sitzungen der Fachkommission
  • Geschäftsführung im Rahmen der Aufgaben, die durch den Sondermitgliedsbeitrag gedeckt sind

8. Regionalgruppen

Die Arbeitsgemeinschaft unterteilt sich in folgende Regionalgruppen:

●         Bergisches Land/Ruhrgebiet
●         Eifel
●         Münsterland
●         Niederrhein
●         Ostwestfalen-Lippe
●         Südwestfalen

Die Regionalgruppen verfolgen die im § 2 genannten Aufgaben in der jeweiligen Region. Jede Regionalgruppe wählt für die Dauer von drei Jahren eine/n Vorsitzende/n, bei dem/der die Geschäftsführung seiner/ihrer Regionalgruppe liegt, und eine/n Vertreter/in.

9. Fachkommission

Über die Mitgliedschaft einer Kommune entscheidet eine speziell für diesen Fall gebildete Fachkommission. Die Fachkommission besteht aus: 

  • dem Sprecher der AG,
  • einem weiteren Mitglied des Steuerkreises,
  • mindestens einem externen Fachexperten
  • einem Vertreter des MHKBD und
  • drei Fachexperten aus den Reihen der AG HSO NRW
  • der kommunalen Koordinierungsstelle (beratend- ohne Stimmrecht)
  • ggf. weiteren beratenden Mitgliedern der AG HSO NRW

Der Antrag auf Neuaufnahme ist schriftlich bei der kommunalen Koordinierungsstelle zu stellen. Die Fachkommission bewertet die Antragstellungen aus Städten und Gemeinden. Hierzu wird von der Poolberatung eine Vorprüfung anhand der vorhandenen Kriterien (siehe 3. Mitgliedschaft) zur Aufnahme in die AG HSO NRW vorgenommen und daraus eine fachlich qualifizierte Stellungnahme als Entscheidungshilfe für die Jury vorbereitet. Für die Neuaufnahme und den Beitritt zur AG HSO NRW sind Bereisungen notwendig.

Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG HSO NRW sind mindestens folgende statistische Angaben und Unterlagen von Interesse:

  • Größe des Ortskerns (in ha)
  • Einwohnerzahl / Anzahl der Haushalte im historischen Kern inkl. der Gesamtstadt
  • Anzahl der Gebäude / der Denkmale (Denkmalliste) / der stadtbildprägenden Gebäude
  • Erhaltungs-/Gestaltungssatzung, Werbeanlagen etc.
  • Denkmalbereichssatzung falls vorhanden
  • Entwicklungskonzepte/ integrierte Handlungskonzepte (ISEK)
  • Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft
  • Abgrenzungsplan (historischer Kern)
  • Luftbild (historischer Kern) 

10. Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung kann jederzeit durch Beschluss des Kommunalen Beirates (ehemals Mitgliederversammlung) geändert werden. In Einzelfällen kann durch den kommunalen Beirat von den Bestimmungen der Geschäftsordnung abgewichen werden.

11.Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit dem Beschluss des kommunalen Beirates zum 01.01.2024 in Kraft. Diese Geschäftsordnung ist unbefristet gültig.  

12.  Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen müssen durch den Steuerkreis durch neue wirksame Bestimmungen ersetzt werden. Auftretende Regelungslücken der Geschäftsordnung werden von den Mitgliedern des Steuerkreises behoben.