Die Fachkommission
Gemäß der neuen Geschäftsordnung der AG HSO NRW besteht die Fachkommission aus folgenden Organen. Zur Mitarbeit in der Fachkommission konnten nachfolgende Personen gewonnen werden.
dem Sprecher der AG,
Herr Markus Baier, Alte Hansestadt Lemgo, Bürgermeister
Vertretung: Herr Christoph Weber, Meschede, Bürgermeister
einem weiteren Mitglied des Steuerkreises,
Herr Ralf Bülte, Stadt Werne, Leiter Dezernat IV – Planen und Bauen
mindestens einem externen Fachexperten
Frau Prof. Dipl.-Ing. Yasemin Utku, TH Köln, Städtebau und Planungspraxis
Herr Stefan Gudewer | Stadtplaner AKNW
einem Vertreter des MHKBD sowie
Frau Güldali Gecici, Düsseldorf, MHKBD NRW, Referat 513
mind. drei Fachexperten aus den Reihen der AG HSO NRW
Herr Burkhard Schlüter, Rheda Wiedenbrück, RG Münsterland
Herr Bernd Zimmermann, Bad Salzuflen, RG OWL
Frau Katrin Will, Detmold; RG OWL
Niklas Franke, Xanten; RG Niederrhein
Frau Heike Wolf, Nideggen, RG Eifel
der kommunalen Koordinierungsstelle (beratend- ohne Stimmrecht)
ggf. weiteren beratenden Mitgliedern der AG HSO NRW
z.B. LVR, LWL,…
Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft
Nach Nr. 3 der Geschäftsordnung der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW entscheidet die Fachkommission über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Bereisungen werden von der Fachkommission nachfolgende Kriterien für die Aufnahme zu Grunde gelegt:
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Der historische Stadtgrundriss und die historische Stadtstruktur sind ablesbar und erhalten, die baugeschichtlichen Zeitschichten vergangener Jahrhunderte identifizierbar und erlebbar.
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Das Erscheinungsbild des Stadt- oder Ortskerns ist weitestgehend geschlossen und verfügt über eine stadtbildprägende Dichte historischer Bausubstanz und baukulturell wertvoller Gebäude.
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Die Prinzipien von Denkmalschutz, Denkmalpflege und erhaltender Stadterneuerung spiegeln sich im behutsamen und stringenten Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz sowie in integrierten Planungs-, Steuerungs- und Handlungskonzepten wider.
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Die übergeordneten Zukunftsaufgaben und Transformationserfordernisse werden ortsindividuell und beispielgebend beantwortet.
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Die Authentizität und Identität der Stadt ist prägend und wird behutsam weiterentwickelt und zukunftsweisend übersetzt.
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Der historische Stadt- und Ortskern hat eine regionale Strahlkraft und eine überregionale Repräsentationsfunktion für zeitgemäße Stadtentwicklung im Bestand.
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Eine aktive Mitwirkung und kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit ist Motivation der Bewerbung und Voraussetzung der Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.
Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG sind folgende statistische Angaben von Interesse:
- Größe des Ortskerns (in ha)
- Einwohnerzahl
- Anzahl der Haushalte
- Anzahl der Gebäude
- Anzahl der Denkmale (Denkmalliste)
- Anzahl der stadtbildprägenden Gebäude
weiterhin sind vorzulegen:
- Erhaltungs-/Gestaltungssatzung
- Denkmalbereichssatzung
- Entwicklungskonzepte
- Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft
Die Entscheidung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft trifft die Fachkommission auf Basis der Bereisungs- und Beratungsergebnisse.