Die Arbeitsgemeinschaft

Mitgliedschaft

Stadt Rietberg

Die Fachkommission

Starke Expertise für die Fachkommission und die AG

Gemäß der neuen Geschäftsordnung der AG HSO NRW besteht die Fachkommission aus folgenden Organen. Zur Mitarbeit in der Fachkommission konnten nachfolgende Personen gewonnen werden.

dem Sprecher der AG,

  • Herr Markus Baier, Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo
  • Vertretung: Herr Christoph Weber Bürgermeister der Stadt Meschede

einem weiteren Mitglied des Steuerkreises,

  • Herr Ralf Bülte, Leiter Dezernat IV – Planen und Bauen Stadt Werne
  • Vertretung: Frau Julia Gogrewe, Baudezernentin der Stadt Höxter

mindestens einem externen Fachexperten,

  • Frau Prof. Dipl.-Ing. Yasemin Utku, Stadtplanerin und Architektin AKNW
  • Herr Stephan Gudewer, Stadtplaner AKNW, B. A. Architektur

einem Vertreter des MHKBD,

  • Frau Güldali Gecici, Düsseldorf, MHKBD NRW, Referat 513

mind. drei Fachexperten aus den Reihen der AG HSO NRW,

  • Herr Olaf Steinbicker, Abteilungsleitung Stadtentwicklung und Bauordnung der Stadt Soest, Regionalgruppe Südwestfalen
  • Frau Ulrike Niebuhr, Technische Beigeordnete der Stadt Bad Salzuflen, Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe
  • Frau Catrin Will, Teamleitung Denkmalschutz, Fördermittel und Projekte der Stadt Detmold, Regionalgruppe Ostwestfalen-Lippe
  • Herr Niklas Franke, Technischer Dezernent der Stadt Xanten, Regionalgruppe Niederrhein
  • Frau Heike Wolff, Stellv. Sachgebietsleitung Hochbau und Gebäudemanagement der Stadt Nideggen, Regionalgruppe Eifel

der kommunalen Koordinierungsstelle (beratend – ohne Stimmrecht) sowie

ggf. weiteren beratenden Mitgliedern der AG HSO NRW

  • z. B. LVR (Landschaftsverband Rheinland), LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)

Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft

Über eine Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW entscheidet eine interdisziplinär besetzte Fachkommission.

Nach Nr. 3 der Geschäftsordnung der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW entscheidet die Fachkommission über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Bereisungen werden von der Fachkommission nachfolgende Kriterien für die Aufnahme zu Grunde gelegt:

  1. Der historische Stadtgrundriss und die historische Stadtstruktur sind ablesbar und erhalten, die baugeschichtlichen Zeitschichten vergangener Jahrhunderte identifizierbar und erlebbar.

  2. Das Erscheinungsbild des Stadt- oder Ortskerns ist weitestgehend geschlossen und verfügt über eine stadtbildprägende Dichte historischer Bausubstanz und baukulturell wertvoller Gebäude.

  3. Die Prinzipien von Denkmalschutz, Denkmalpflege und erhaltender Stadterneuerung spiegeln sich im behutsamen und stringenten Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz sowie in integrierten Planungs-, Steuerungs- und Handlungskonzepten wider.

  4. Die übergeordneten Zukunftsaufgaben und Transformationserfordernisse werden ortsindividuell und beispielgebend beantwortet.

  5. Die Authentizität und Identität der Stadt ist prägend und wird behutsam weiterentwickelt und zukunftsweisend übersetzt.

  6. Der historische Stadt- und Ortskern hat eine regionale Strahlkraft und eine überregionale Repräsentationsfunktion für zeitgemäße Stadtentwicklung im Bestand.

  7. Eine aktive Mitwirkung und kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit ist Motivation der Bewerbung und Voraussetzung der Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.


Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG sind folgende statistische Angaben von Interesse:

  • Größe des Ortskerns (in ha)
  • Einwohnerzahl
  • Anzahl der Haushalte
  • Anzahl der Gebäude
  • Anzahl der Denkmale (Denkmalliste)
  • Anzahl der stadtbildprägenden Gebäude

weiterhin sind vorzulegen:

  • Erhaltungs-/Gestaltungssatzung
  • Denkmalbereichssatzung
  • Entwicklungskonzepte
  • Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft

Die Entscheidung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft trifft die Fachkommission auf Basis der Bereisungs- und Beratungsergebnisse.