Die Arbeitsgemeinschaft

Mitgliedschaft

Stadt Rietberg

Die Fachkommission

Frischer Wind für die Fachkommission und die AG

Gemäß der neuen Geschäftsordnung der AG HSO NRW besteht die Fachkommission aus folgenden Organen. Zur Mitarbeit in der Fachkommission konnten nachfolgende Personen gewonnen werden.

dem Sprecher der AG,

          Herr Markus Baier, Alte Hansestadt Lemgo, Bürgermeister

          Vertretung: Herr Christoph Weber, Meschede, Bürgermeister

einem weiteren Mitglied des Steuerkreises,

          Herr Ralf Bülte, Stadt Werne, Leiter Dezernat IV – Planen und Bauen

mindestens einem externen Fachexperten

          N.N. : Der Steuerkreis hat einen externen Fachexperten angesprochen.

einem Vertreter des MHKBD sowie

          Frau Güldali Gecici, Düsseldorf, MHKBD NRW, Referat 513

mind. drei Fachexperten aus den Reihen der AG HSO NRW

          Herr Burkhard Schlüter, Rheda Wiedenbrück, RG Münsterland

          Herr Bernd Zimmermann, Bad Salzuflen, RG OWL

          Frau Katrin Will, Detmold; RG OWL

          Niklas Franke, Xanten; RG Niederrhein

          Frau Heike Wolf, Nideggen, RG Eifel

der kommunalen Koordinierungsstelle (beratend- ohne Stimmrecht)

ggf. weiteren beratenden Mitgliedern der AG HSO NRW

          z.B. LVR, LWL,…

 

Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft

Über eine Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW entscheidet eine interdisziplinär besetzte Fachkommission.

Nach Nr. 3 der Geschäftsordnung der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW entscheidet die Fachkommission über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft. Bei den Bereisungen werden von der Fachkommission nachfolgende Kriterien für die Aufnahme zu Grunde gelegt:

  1. Der historische Stadtgrundriss und die historische Stadtstruktur sind ablesbar und erhalten, die baugeschichtlichen Zeitschichten vergangener Jahrhunderte identifizierbar und erlebbar.

  2. Das Erscheinungsbild des Stadt- oder Ortskerns ist weitestgehend geschlossen und verfügt über eine stadtbildprägende Dichte historischer Bausubstanz und baukulturell wertvoller Gebäude.

  3. Die Prinzipien von Denkmalschutz, Denkmalpflege und erhaltender Stadterneuerung spiegeln sich im behutsamen und stringenten Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz sowie in integrierten Planungs-, Steuerungs- und Handlungskonzepten wider.

  4. Die übergeordneten Zukunftsaufgaben und Transformationserfordernisse werden ortsindividuell und beispielgebend beantwortet.

  5. Die Authentizität und Identität der Stadt ist prägend und wird behutsam weiterentwickelt und zukunftsweisend übersetzt.

  6. Der historische Stadt- und Ortskern hat eine regionale Strahlkraft und eine überregionale Repräsentationsfunktion für zeitgemäße Stadtentwicklung im Bestand.

  7. Eine aktive Mitwirkung und kontinuierliche fachliche Zusammenarbeit ist Motivation der Bewerbung und Voraussetzung der Mitgliedschaft in der AG Historische Stadt- und Ortskerne in NRW.


Für einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AG sind folgende statistische Angaben von Interesse:

  • Größe des Ortskerns (in ha)
  • Einwohnerzahl
  • Anzahl der Haushalte
  • Anzahl der Gebäude
  • Anzahl der Denkmale (Denkmalliste)
  • Anzahl der stadtbildprägenden Gebäude

weiterhin sind vorzulegen:

  • Erhaltungs-/Gestaltungssatzung
  • Denkmalbereichssatzung
  • Entwicklungskonzepte
  • Ratsbeschluss über die Anerkennung der Ziele der Arbeitsgemeinschaft

Die Entscheidung zur Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft trifft die Fachkommission auf Basis der Bereisungs- und Beratungsergebnisse.